53909 Zülpich
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Denkmalgeschützt
- Baujahr:
- 1454
- Epoche(n):
- Gotik
- Urheber*in:
- Bauherr*in:
Die Gasthauskapelle in Zülpich wurde 1454 aus Buntsandstein errichtet. Sie entstand als Anbau an das erste Zülpicher Hospital, das bereits 1350 erstmals urkundlich erwähnt wurde und der Versorgung von Armen, Kranken, Krüppeln und Blinden diente. Im Mittelalter wurde die Bezeichnung „Gasthaus“ oft synonym für ein solches Hospital oder Herberge verwendet.
Der Bau ist als dreijochige Kapelle mit einer Länge von rund 15 Metern ausgeführt. Geweiht ist sie der Heiligsten Dreifaltigkeit, der Gottesmutter Maria sowie den Heiligen Georg, Agatha, Magdalena und Barbara.
Zur historischen Ausstattung gehört ein geschnitzter Altar mit einer Marienstatue. Einer Inschrift zufolge wurde dieser bereits 1425 geschaffen und ist damit älter als die heutige Kapelle. Darüber hinaus befinden sich im Innenraum eine kleine Pietà aus dem 15. Jahrhundert, eine Figur des Apostels Matthias sowie steinerne Reliefdarstellungen der heiligen Barbara und des heiligen Antonius.
Nachdem das ehemalige Gasthaus 1882 wieder in den Besitz der Kirche gelangt war, wurde die Kapelle nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst als Gotteshaus für die kleine Gemeinde genutzt.
Das benachbarte Wohngebäude steht an der Stelle des ehemaligen Hospitals aus dem 15. Jahrhundert. Es wurde um 1969 neu errichtet und erinnert an die historische Nutzung des Standortes als Hospitalanlage.
Autor*in: Redaktion baukunst-nrw
Text zuletzt geändert am 12.10.2026
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