Kreuzkapelle von Süd-Osten, mit umgebender Bebauung

Kreuzkapelle, Eingangsfassade mit umgebender Bebauung

Kreuzkapelle von Nord-Osten mit umgebender Bebauung

Kreuzkapelle, Apsis mit Altar

Kreuzkapelle, östliche Empore

Kreuzkapelle, Apsis mit Stuckierung

Kreuzkapelle, Spiegeldecke mit Symbol des Hl. Kreuzes

Kreuzkapelle, Altar mit Gemälde

Kreuzkapelle Blankenheim

Hülchrath 3, 53945 Blankenheim

Legende für Merkmale

IconObjekt hat Auszeichnung

IconObjekt ist denkmalgeschützt

IconObjekt ist als Kulturdenkmal auf der Liste der UNESCO-Weltkulturerbe verzeichnet

IconObjekt wurde umgebaut, saniert oder erweitert

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denkmalgeschütztes Objekt

1773-80

Barock

- keine Angabe -

Josef Franz Georg Ludwig Reichsgraf von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein

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Kreuzkapelle Blankenheim

Die denkmalgeschützte Kreuzkapelle liegt auf einem kleinen Hang im Blankenheimer Stadtteil Hülchrath im Kreis Euskirchen. Die Kapelle, auch Hülchrather Kapelle genannt, liegt oberhalb eines sieben-teiligen Kreuzweges. Sie ist die Hauskapelle des St. Josef-Stifts und bildet mit dem Altenheim und einem Kindergarten ein dreiteiliges Gebäudeensemble.

Die Kreuzkapelle wurde zwischen 1773 und 1780 im Auftrag von Josef Franz Georg Ludwig Reichsgraf von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein anlässlich des Todes seiner dritten Ehefrau errichtet. Die in verputztem Bruchstein gebaute Kapelle wurde 1781 dem Heiligen Kreuz geweiht und erhielt dadurch den Namen Kreuzkapelle.

Der Bau im Rokokostil wurde auf der Grundform eines geschweiften Kreuzes errichtet und ist nach Westen ausgerichtet. Er besitzt eine Apsis und eine dreiachsige Ostfassade. Von außen ist die Kapelle schlicht gehalten. Die Eingangsfassade wird durch zwei farblich abgesetzte Pilaster gegliedert, die die Fassade in drei symmetrische Abschnitte teilen. Auf den Pilastern liegt über dem Portal ein verkröpftes Gesims auf. Darüber erhebt sich ein durch Voluten geschmückter hoher Giebel mit Wappen und einem kleinen Fenster. Das Portal ist in der Mitte der Fassade eingelassen, darüber liegt eine Nische mit einem Kreuz. In den das Portal flankierenden Achsen befinden sich zwei Fenster. Die anderen Wände der Kapelle sind von außen glatt weiß verputzt und durch farblich gerahmte Fenster gegliedert.

Im Inneren der Kreuzkapelle öffnet sich ein hoher Raum mit aufwendigen Rokokostuckierungen und einer Spiegeldecke. Die Sandsteinplatten des Fußbodens sind original erhalten geblieben, während Außen- und Innenraum überstrichen wurden. Über dem Eingangsportal ist eine Empore mit innen liegender Treppe angebracht. Zur Apsis hin verbreitert sich der Kirchenraum und gibt den Blick auf einen Rokokoaltar aus dem 18. Jahrhundert frei.

Im Jahr 2011 wurde das zuvor bestehende langgestreckte Rechteckgebäude des St. Josef-Stifts, zu dem die Kapelle gehört, abgerissen und ein größerer Neubau für das Altenwohn- und Pflegeheim geplant. Dieser stieß bei der Denkmalbehörde und bei Teilen der Bevölkerung auf Widerstand. Die wesentlichen Kritikpunkte waren nach Ansicht der Kritiker eine zu enge und zu hohe Umbauung, die die Kreuzkapelle in ihrer Denkmalfunktion einschränken würde. Zudem wurden Bedenken laut, dass der Neubau für den Standort in Hanglage ungeeignet sei. Ein so massives Gebäude auf einem erhöhten Standpunkt sei zu dominant für das historische Stadtbild von Blankenheim. Der im Jahr 2013 fertiggestellte Neubau umgibt die ehemals freistehende Kapelle heute an drei Seiten von Norden, Westen und Süden, nur die Ostfassade ist weithin sichtbar. Die dreiflügelige Anlage folgt dabei dem Verlauf des Hanges, auf dem die Kreuzkapelle gebaut wurde.

Seit Juli 1988 steht die Kreuzkapelle mit dem dazugehörigen Kreuzweg unter Denkmalschutz.

Autor*in: Redaktion baukunst-nrw
Zuletzt geändert am 05.07.2017

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